Nein. Die Zahlungen auf das Amortisationskonto würden ebenfalls als steuerbare Mieteinnahmen taxiert. Wohin die Söhne das Geld einzahlen, spielt aus Steuersicht ­keine Rolle. Sie sparen auf diesem Weg also keine Einkommens­steuern.

Was in Ihrem Wohnkanton Zürich zulässig ist: Ihre beiden Söhne könnten nur 51 Prozent des Eigenmietwerts als Mietzins zahlen. Dann müssen Sie auch nur diesen Mietertrag versteuern. So sparen Sie Einkommenssteuern. Zahlen die beiden Söhne noch weniger, ­müssten Sie den vollen Eigenmietwert auf die beiden Wohnungen ­Ihrer Söhne versteuern (K-Geld 5/2017).