Das sind die Regeln für das Fahren in einspurigen Kreiseln: Vor der Einfahrt verlangsamen und den im Kreis von links kommenden Fahrzeugen den Vortritt lassen. Wer den Kreisel verlässt, muss das vorher mit dem Blinker signalisieren. Velofahrer dürfen ausnahmsweise in der Mitte des Fahrstreifens fahren.
Bei zweispurigen Kreiseln regelt das Gesetz hingegen nicht, welche Spur man beim Hineinfahren nehmen muss. Es gibt aber eine Empfehlung von Polizei, Verkehrsverbänden und der Beratungsstelle für Unfallverhütung. Sie lautet: Wer die erste oder die zweite Ausfahrt nehmen will, fährt im Kreisel auf der äusseren Spur. Wer die dritte oder vierte Ausfahrt nehmen will, fährt auf der inneren Spur.
Kollision im Kreisel: Busse reduziert
Ein zweispuriger Kreisel wurde Walter Steinmann aus Kerzers FR zum Verhängnis. Auf der äusseren Spur war ein Lieferwagen unterwegs. Steinmann fuhr auf der inneren Spur und wollte die zweite Ausfahrt nehmen. Fälschlicherweise nahm er an, dass der Lieferwagen den Kreisel bereits verlassen hatte. Doch dieser fuhr auf der äusseren Spur weiter und krachte in Steinmanns VW Passat.
Der Vize-Oberamtmann des freiburgischen Seebezirks bestrafte Steinmann wegen «Nichtgewähren des Rechtsvortritts im Kreisverkehrsplatz» zu einer Busse von 200 Franken plus Verfahrenskosten von 256 Franken.
Dagegen wehrte sich Steinmann. Der Polizeirichter des Seebezirks korrigierte das Urteil und reduzierte die Busse auf 100 Franken. Die Annahme, dass der Lieferwagen den Kreisel bereits verlassen hatte, war laut Polizeirichter nicht abwegig. Deshalb stufte er das Verschulden Steinmanns als gering ein.
Kein Vortritt beim Spurwechsel
Der auf Strassenverkehrsrecht spezialisierte Strafrechtsprofessor Gerhard Fiolka von der Universität Freiburg sagt: «Wer bei einem mehrspurigen Kreisel von der inneren Spur in die äussere wechseln möchte, kann das nur tun, wenn die äussere Spur frei ist.»
Denn bei Spurwechseln, sagt Fiolka, gelte die gleiche Regel wie ausserhalb eines Kreisels: Fahrzeuglenker dürfen den nachfolgenden Verkehr nicht behindern. Sie haben also keinen Vortritt.
Für Steinmann ärgerlich: Er hatte sich an die Markierungen auf dem Boden gehalten und fuhr wie angezeigt in die innere Spur des Kreisels. Ohne Markierung wäre er möglicherweise in der äusseren Spur gefahren und damit wohl nicht mit dem Lieferwagen kollidiert.
Im Zweifelsfall auf äusserer Spur fahren
Das hätte er laut Bundesamt für Strassen straflos machen können: Einspurpfeile auf der Fahrbahn hätten nur Hinweischarakter. Wenn also die Markierung vor dem Kreisel nach rechts auf die äussere Spur leitet, muss man nicht zwingend die erste Ausfahrt nach rechts wählen. Man kann auch weiter der Spur folgen und die zweite oder dritte Ausfahrt nehmen.
Der TCS empfiehlt übrigens in einem Papier zur Verkehrssicherheit in Kreiseln: «Im Zweifelsfall ist der äussere Streifen am sichersten.»