Steuererklärung - Bei Sorgfalt Geld zurück
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saldo 4/2001
28.02.2001
Wer das Wertschriftenverzeichnis genau ausfüllt, zahlt letztlich keine Verrechnungssteuern. Die leicht erhältlichen Kurslisten für Wertpapiere helfen dabei.
Nicht weniger als 3,8 Milliarden Franken nahm der Bund letztes Jahr unter dem Titel Verrechnungssteuern ein - eine Zwangsabgabe von 35 Prozent auf Vermögenserträgen. Wer seine Geldwerte in der Steuererklärung jedoch sauber deklariert, erhält die ihm von den Geldinstituten abgezogenen Beträge wieder zurück. Oder sie we...
Wer das Wertschriftenverzeichnis genau ausfüllt, zahlt letztlich keine Verrechnungssteuern. Die leicht erhältlichen Kurslisten für Wertpapiere helfen dabei.
Nicht weniger als 3,8 Milliarden Franken nahm der Bund letztes Jahr unter dem Titel Verrechnungssteuern ein - eine Zwangsabgabe von 35 Prozent auf Vermögenserträgen. Wer seine Geldwerte in der Steuererklärung jedoch sauber deklariert, erhält die ihm von den Geldinstituten abgezogenen Beträge wieder zurück. Oder sie werden mit seiner Steuerschuld verrechnet.
Basis der Ermittlung der persönlichen Guthaben ist das Wertschriftenverzeichnis, das der Stuererklärung beiliegt. Beides ist in der Regel bis Ende März beim Steueramt einzureichen. Vor dem Ausfüllen sind alle notwendigen Belege und Beilagen wie Bankdepotauszüge zu beschaffen - eine Arbeit, die selbst dann anfällt, wenn die Steuererklärung vom Treuhänder ausgefüllt wird.
Je nach Vermögen und Anzahl Positionen birgt das Ausfüllen des Wertschriftenverzeichnisses einigen Aufwand: Bankkonti müssen aufgelistet werden mit Nummer, Zinsertrag und Saldo Ende Dezember. Wichtig: Bei Aktien und Obligationen ist nicht der im Depotauszug der Bank vermerkte Jahresendwert massgebend, sondern der durchschnittliche Dezemberkurs - damit das deklarierte Reinvermögen nicht von möglicherweise zufälligen Tageskursen beeinflusst wird.
Kurslisten bei der Steuerverwaltung bestellen
Dezember-Durchschnittskurse sind auch bei der Umrechnung von Anlagen in Fremdwährungen anzuwenden. Komplizierter wird die Sache bei Anlagefonds, bei denen der Ertrag gleich wieder zum Kapital geschlagen und wieder angelegt wird (thesaurierende Fonds): Hier ist im Wertschriftenverzeichnis ein theoretischer Ertrag einzusetzen, dessen Höhe von der Steuerverwaltung berechnet wird.
Das tönt alles etwas umständlich, ist aber nur halb so schlimm. Denn alle nötigen Angaben veröffentlicht die eidgenössische Steuerverwaltung in einer "Kursliste" (Aktien und Obligationen) und einer "Kursliste HB" (Anlagefonds und ausserbörsliche Titel). Die Broschüren können bei den kantonalen oder eidgenössischen Steuerverwaltungen für Fr. 9.50 beziehungsweise Fr. 8.50 bezogen werden.
Banken verlangen happige Beträge für Steuerverzeichnis
Die Kurslisten sind auch im Internet zu finden: auf der Internetseite der eidgenössischen Steuerverwaltung. Die Grossbanken erstellen für ihre eigenen Anlagefonds Auszüge der offiziellen Steuerwertliste, die ebenfalls auf dem Internet zu finden sind.
Wer ein Wertschriftendepot hat, kann bei der Bank ein persönliches Verzeichnis mit Steuerwerten anfordern. Das ist jedoch ziemlich teuer, werden doch pro Titel zwischen 8 und 16 Franken, im Minimum aber 50 Franken (CS) oder 80 Franken (UBS), verrechnet.
Etwas Fleiss oder ein paar Hunderter für den Treuhänder
Mit nur einer oder zwei Aktien oder Obligationen im Portefeuille lohnt sich dies oder die Beschaffung der ganzen Kursliste nicht. Dann wird man den Steuerwert solcher Einzelpositionen telefonisch bei der Bank erfragen oder im Wertschriftenverzeichnis als Näherung den Jahresendwert einsetzen.
Bleibt noch die Möglichkeit, Wertschriftenverzeichnis zusammen mit der Steuererklärung vom Treuhänder ausfüllen zu lassen. Was aber schnell einige Hunderter kostet.
Gaston Fasnacht