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K-Geld 3/2006
24.05.2006
Wer eine Leibrenten-Versicherung auflöst, erhält den so genannten Rückkaufswert. Dieser entspricht der Netto-Einlage - also allen einbezahlten Prämien ohne Verkaufsprovisionen, Stempelsteuern und Verwaltungskosten - abzüglich der bisher erhaltenen Rentenzahlungen.
40 Prozent der ausbezahlten Kapitalleistung unterliegen der Einkommenssteuer, allerdings lediglich zum Rentensatz. Dieser beträgt in den meisten Kantonen 40 Prozent der jährlichen Rente.
40 Prozent der ausbezahlten Kapitalleistung unterliegen der Einkommenssteuer, allerdings lediglich zum Rentensatz. Dieser beträgt in den meisten Kantonen 40 Prozent der jährlichen Rente.
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