Wer eine Leibrenten-Versicherung auflöst, erhält den so genannten Rückkaufswert. Dieser entspricht der Netto-Einlage - also allen einbezahlten Prämien ohne Verkaufsprovisionen, Stempelsteuern und Verwaltungskosten - abzüglich der bisher erhaltenen Rentenzahlungen.

40 Prozent der ausbezahlten Kapitalleistung unterliegen der Einkommenssteuer, allerdings lediglich zum Rentensatz. Dieser beträgt in den meisten Kantonen 40 Prozent der jährlichen Rente.