Ein angestellter Jurist machte in seiner Steuererklärung Abzüge für Berufskosten von gut 51 000 Franken geltend. Insgesamt hat er für den Titel «LL.M.» – ein rechtswissenschaftliches Zusatzstudium in den USA – rund 70 000 Franken gezahlt. Das Steueramt akzeptierte aber nur einen Teilbetrag von rund 13 500 Franken für die Staats- und Bundessteuern. Dagegen erhob der Mann Einsprache – und hatte teilweise Erfolg: Das Steuergericht des Kanton...