Wer Quellensteuer zahlt, fährt oft günstiger
K-Geld 04/2018 vomvon Fredy Hämmerli
Ausländische Angestellte zahlen in der Schweiz in den ersten Jahren eine Quellensteuer. Die Arbeitgeber müssen ihnen diese Einkommenssteuer direkt vom Lohn abziehen. Das ist häufig günstiger als die normale Besteuerung.

Quellensteuerpflichtige Ausländer sind gegenüber normalen Steuerzahlern meist im Vorteil: Empfang des Steueramts der Stadt Zürich (Bild: ULI NUSKO)
Quellensteuer wird auf den Bruttolohn fällig
Wer neu in die Schweiz einreist, um zu arbeiten, erhält zunächst eine Aufenthaltsbewilligung B. In diesem Fall zieht der jeweilige Arbeitgeber die geschuldete Steuer direkt vom Lohn ab und überweist den Betrag dem kantonalen Steueramt.
Jeder Kanton hat einen einheitlichen Tarif. Anders als bei der ordentlichen Besteuerung spielt der Steuerfuss der Wohnsitzgemeinde keine Rolle.
Und noch ein Unterschied zur normalen Besteuerung: Die Steuer wird nicht auf den Nettolohn fällig, sondern auf den Bruttolohn. Die üblichen Abzüge sind im Steuertarif bereits berücksichtigt. Zusätzliche Steuerabzüge sind nicht erlaubt – mit Ausnahmen (siehe Unten). [...]