Aus schweizerischer Sicht bestehen da wenig Probleme. Schenkungssteuern fallen dort an, wo der Geber (oder auch der Erblasser) wohnt, und nicht dort, wo der Beschenkte (beziehungsweise der Erbe) lebt. Das gilt auch im internationalen Verkehr.
Die Schenkung muss also in Deutschland versteuert werden. Und das kann ins Geld gehen, denn die Schenkungs- und Erbschaftssteuer liegt in Deutschland bei 7 bis 50 Prozent. Allerdings sind auch die Freibeträge für direkte Nachkommen recht hoch.
Doch auch der Schweizer Fiskus wird sich für die Schenkung interessieren. In der Steuererklärung hat es eine spezielle Rubrik dafür, wo Sie den Schenkungsbetrag deklarieren (aber nicht versteuern) müssen. Damit ist dann auch erklärt, weswegen Ihr Vermögen einen solchen Zuwachs erlebt hat.

Um zu verhindern, dass auf diese Weise Schwarzgeld gewaschen wird, kann die Steuerbehörde zudem verlangen, dass Sie einen schriftlichen Schenkungsvertrag vorweisen. Können Sie die Schenkung nicht glaubwürdig belegen, so müssen Sie damit rechnen, dass Sie das Geld zusammen mit Ihren übrigen Einkommen versteuern müssen.

(fh)