Mitte Dezember kündigte Jan Altmann (Name geändert) aus Berikon AG seine Konten bei der Postfinance auf Ende Jahr. Die Bank nahm die Kün­digung entgegen und teilte gleichzeitig mit: «Bitte ­beachten Sie, dass aufgrund des ­hohen Auftragsvolumens Ihre ­Kontoaufhebung mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann.» Viele Kunden wechseln zu anderen ­Geldinstituten, weil die Postfinance ihre Gebühren erhöht hat.

Damit stellt sich die Frage: Wenn das ­Konto erst im neuen Jahr aufgelöst worden ist – muss Jan Altmann dann auch noch die Gebühren für den ­Januar zahlen? Die Postfinance sagt, sie habe ihre Kunden auf der ­Website darauf aufmerksam gemacht, dass allfällige Kündigungen auf Ende Jahr bis zum 20. De­zember eintreffen müssten.

Das heisst: Wer diese Frist eingehalten hat, muss für den Januar keine Gebühren mehr zahlen. Auch wenn die Konten erst im neuen Jahr aufgelöst wurden.