Ja. Bis zum 18. Altersjahr zahlt die Grundversicherung für Kontaktlinsen und Brillengläser 200 Franken pro Jahr, sofern die Sehhilfen ärztlich verordnet sind. Brillenfassungen sind davon jedoch ausgenommen. Versicherte, die älter sind, erhalten alle fünf Jahre 200 Franken vergütet. Ein ärztliches Rezept ist nur beim ersten Antrag nötig, danach genügt ein Sehtest beim Optiker. In gewissen Fällen müssen die Kassen mehr bezahlen, etwa bei Krankheiten wie Diabetes, starken Sehfehlern oder einer Operation. Beachten Sie aber, dass Sie sich an den Kosten in jedem Fall mittels Franchise und Selbstbehalt beteiligen müssen.

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