Nein. Wenn die Krankenkasse die Kündigung er­halten hat, ist sie gültig. Erfolgt sie zu spät, gilt sie automatisch auf den nächstmöglichen Kündigungs­termin hin. Ihr Versicherungsverhältnis endet somit nicht per Ende 2017, wie Sie das wollten, sondern erst per Ende 2018. Eine erneute Kündigung ist nicht nötig. 

Tipp: Bewahren Sie die Postquittung des Ein­schreibens und die Kopie der Kün­digung unbedingt auf.