Würde meine Lebenspartnerin das Geld erhalten?
«Ich bin geschieden, habe drei erwachsene Kinder und lebe mit meiner Partnerin im Konkubinat. Sie ist bei meiner Pensionskasse als Lebenspartnerin eingetragen. Würde nun im Falle meines Todes vor dem Bezug der Altersrente meine Lebenspartnerin das Todesfallkapital erhalten – und meine Kinder würden leer ausgehen?»
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