Beratung
Kapitalbezug im AHV-Alter: Hebt Weiterarbeit die Sperrfrist auf?
| «Ich habe mit 64 Jahren noch einen Einkauf in die Pensionskasse gemacht. Wegen der 3-jährigen Kapitalrückzugssperre kann ich das Pensionskassengeld also nicht in Kapitalform beziehen, wenn ich mit 65 Jahren ordentlich pensioniert werde. Geht das denn, wenn ich erst mit 67 oder noch später aufhöre zu arbeiten?»
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