Ja.Das projizierte Altersguthaben wird aus Ihrem bereits er­wo­r­benen Guthaben und einem angenommenen Zinssatz für die Jahre bis zu Ihrer Pensionierung berechnet. Je höher der angenommene Zins ist, desto höher fällt das projizierte Altersguthaben aus. Jede Pensionskasse legt selbst fest, welchen Zinssatz sie der Rechnung zugrunde legt. Ihre neue Pensionskasse wendet offenbar einen niedrigeren Zinssatz an als die Pensions­kasse Ihres alten Arbeitgebers. Das erklärt den Unterschied auf den Vorsorgeausweisen. Auf den dort genannten Betrag ist kein Verlass, da die Verzinsung Ihres Kapitals für die Jahre bis zur Pensionierung noch unbestimmt ist. Die Pensionskassen legen den Zins jedes Jahr neu fest.