Am besten nutzen Sie beide Möglichkeiten und zahlen je die Hälfte darauf ein. Denn jetzt ­können Sie das Geld noch auf zwei Freizügigkeitseinrichtungen überweisen. Nachträglich ist ein solches Splitting nicht mehr möglich. Zwei Konten erlauben Ihnen im Alter ­einen gestaffelten Bezug. Das ­reduziert die Steuern, falls Sie die Freizügigkeitskonten bis zur Pen­sionierung behalten und das Geld nicht vorher in eine neue Pensionskasse überweisen.

Die WIR-Bank ist so sicher wie alle anderen Schweizer Banken auch. Sie hat in der Vergangenheit stets einen im Konkurrenzvergleich guten Zins gezahlt. Aktuell sind es 0,35 Prozent. Gemäss der Zinsliste von K-Geld ist das zurzeit der Spitzenplatz (www.kgeld.ch ] Service ] Aktuelle Zinsen). Allerdings ist unklar, in welche Richtung die Zinsen gehen. Es ist sogar möglich, dass sie noch weiter sinken.

Die Freizügigkeitspolice der Swiss Life ist eine gute, flexible und kostenlose Alternative, wie K-Geld aufgezeigt hat (Ausgabe 4/2015). Es ist aber für Neukunden nicht mehr erhältlich! Die Verzinsung folgt einer festen Regel: Sie beträgt 60 Prozent des BVG-Mindestzinssatzes. Das ist der Mindestzins, den Pensionskassen auf dem obligatorischen Alters­guthaben der Versicherten gemäss Bundesrat zahlen müssen.

Dieses Jahr beträgt der BVG-Mindestzinssatz 1,25 Prozent, die Swiss Life zahlt also 0,75 Prozent. 2017 werden es nur noch 0,6 Prozent sein, weil der BVG-Mindestzinssatz auf 1 Prozent gesenkt wird.

Damit ist Swiss Life aktuell immer noch besser als jedes Freizügigkeitskonto. Es kann aber sein, dass die 3a-Zinsen der Banken dereinst einmal schneller steigen als der BVG-Mindestzinssatz.

Falls Sie nur ein Konto wollen und einzig auf den Zins schauen, wählen Sie Swiss Life. Sie können das Geld ja von dort schnell und kostenlos wieder abziehen, wenn Sie es zu einem anderen Institut transferieren möchten.