Ja. Sie können Ihr Geld aus dem Freizügigkeitskonto auch in ­einem Aktienfonds anlegen. Doch das ist höchstens ratsam, wenn Sie das Geld mindestens zehn bis zwölf Jahre lang nicht benötigen. Sonst könnten Sie Geld verlieren, weil der Wert der Aktien stark schwankt. Sobald Sie eine neue Stelle antreten, müssen Sie das Freizügigkeitsgeld in die Pensionskasse des neuen Betriebs einzahlen. Fällt dies mit einer Tiefphase des Aktienmarkts zusammen, entsteht Ihnen möglicherweise ein Verlust.

Tipp: Belassen Sie Ihr Geld auf dem Freizügigkeitskonto. Aber wählen Sie eines, das keine Gebühr kostet und auf dem Vermögen Zinsen zahlt. Beispiele: Die Aargauische Kantonalbank und die Vorsorgestiftung Tellco verlangen für das Freizügigkeitskonto keine Kontogebühren und gewähren einen Zins von 0,2 Prozent.