Ja. Für den Vermögenssteuerwert wird im Kanton Zürich der Wert der Liegenschaft zum Jahresendkurs umgerechnet. Beim Eigenmietwert wird auf den Jahresmittelkurs abgestellt. Beide Kurse finden Sie auf der Website der Eidgenös­sischen Steuerverwaltung: Estv.­admin.ch, dann oben rechts in der Suchmaske die ­Stichworte «Kurs­listen Direkte Bundessteuer» bzw. «Jahresmittelkurse» eingeben.