Ja. Die Basler Kantonalbank (BKB) und die Bank Cler sind nach wie vor zwei verschiedene Banken. Im Konkursfall sichert die Einlagensicherung Esisuisse pro Bank und pro Kunde Einlagen bis zu 100000 Franken ab. Bei der BKB sind die Kontoguthaben sogar noch sicherer, weil sie eine Staatsgarantie hat. Im Konkursfall haftet also der Kanton Basel-Stadt für sämt­liche Einlagen der Kunden bei der BKB. Diese Staatsgarantie gilt aber nicht für die Tochterfirma Bank Cler.