Nein. Es ist nicht möglich, den vergessenen Abzug der Spenden­gelder in der nächsten Steuererklärung geltend zu machen. Auch ein sogenanntes Berichtigungsverfahren ist nicht möglich, weil der ­Fehler bei Ihnen und nicht beim Steueramt liegt.

Auch ein Revisionsverfahren ist  ausgeschlossen, weil Sie den Abzug «bei der Ihnen zumutbaren Sorgfalt» bereits im ordentlichen Verfahren hätten geltend machen können.

Buchtipp: So sparen Sie Steuern
Alles Wichtige zum Ausfüllen der Steuererklärung finden Sie im «K-Tipp»-Ratgeber So sparen Sie Steuern.