Ja, eine Weiterversicherung in der zweiten Säule bis zur Vollendung des 70. Altersjahres ist laut Gesetz möglich. Allerdings muss die Pensionskasse Ihres Betriebs diese Möglichkeit in ihrem Vorsorgereglement vorsehen. Das sollten Sie abklären. Die Vorsorgereglemente erhalten Sie bei Ihrer Pensionskasse.