Nein. Falls Sie nicht innert nützlicher Zeit eine neue Stelle finden und das aktuelle Pen­sionskassenguthaben dorthin übertragen können, müssen Sie Ihrer jetzigen Pensionskasse ein Freizügigkeitskonto angeben. Sie wird dann das Geld dorthin überweisen. Auf einem Frei­zügigkeitskonto sind keine weiteren Einzahlungen erlaubt.

Die laufend aktualisierten Zinsen der Freizügigkeitskonten finden Sie auf der Website von K-Geld unter www.kgeld.ch/Service/Aktuelle Zinsen)