Teilweise. Die deutsche «Rürup-Rente» müssen Sie versteuern. Sie entspricht ungefähr unserer Säule 3a. Die Auszahlung erfolgt allerdings nicht in Form einer Kapitalleistung, sondern als lebenslange Rente. Die Einzahlungen durften Sie von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen. Im Gegenzug müssen Sie die Rente nun zusammen mit Ihrem übrigen Einkommen voll versteuern. Anders sieht es beim Vorsorgeplan der USA aus: Hier gibt es eine einmalige Kapitalleistung. Die Einzahlungen waren steuerlich nicht begünstigt. Der US-Vorsorgeplan ähnelt also einer privaten Lebensversicherung der Säule 3b. Die Kapitalleistung erfolgt deshalb steuerfrei.