Ihre Eltern leben noch – also handelt es sich nicht um eine Erbschaft, sondern um einen Erbvorbezug, eine Schenkung. Die Besteuerung von Schenkungen richtet sich nach den Steuergesetzen am Ort des Schenkers. Da Sie Bargeld als Erbvorbezug erhalten, wäre dies am Wohnort Ihrer Eltern steuerbar. Im Kanton Fribourg müssen direkte Nachkommen aber keine Schenkungssteuern bezahlen, und auch der Bund erhebt darauf keine Steuer.