Ja. Sie müssen die Wohnung in Ihrer Tessiner Steuererklärung angeben (Vermögenswert und Eigenmietwert), da Sie auch im Tessin Vermögens- und Einkommenssteuern bezahlen müssen. Zwischen dem Tessin und der Waadt wird anschlies­send eine Steuerausscheidung stattfinden. Im Kanton Waadt müssen Sie keine separate Steuererklärung einreichen. Es genügt, wenn Sie dem Steueramt am Ort Ihrer Liegenschaft eine Kopie der Tessiner Steuererklärung schicken.