Ja. Denn es ist unerheblich, aus welcher Quelle das Geld für den Einkauf stammt. Voraus­setzung ist nur, dass überhaupt ein Einkaufspotenzial besteht. Das erfahren Sie aus Ihrem Pen­sionskassenausweis oder auf Nachfrage bei der Pensionskasse. Einkäufe dürfen also aus dem Einkommen, aus Erspartem oder auch aus Geerbtem vorgenommen werden. Der einbezahlte Betrag kann in der nächsten Steuererklärung vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.