Ja. Frauen leben in der Regel länger als Männer, deshalb beziehen sie ihre Rente meist länger. Sind die Ehepartner gleich alt, spricht das für einen Rentenbezug der Frau, sofern sie gesund ist.

Die Restlebenserwartung ist allerdings nur einer von mehreren Aspekten. Wichtig ist auch der Umwandlungssatz. Der­jenige Ihrer Pensionskasse ist höher als jener der Pensionskasse Ihres Mannes. Je höher der Umwandlungssatz ist, desto höher fällt die Rente aus. Auch das spricht für die Rente aus Ihrer Pensionskasse.

Ein weiterer Punkt sind die Leistungen für den überlebenden Ehepartner. In der Regel erhalten Witwen und Witwer 60 Prozent der Altersrente des verstorbenen Partners. Das ist auch bei der Pensionskasse Ihres Mannes der Fall. Ihre Kasse sichert den überlebenden Partner aber besser ab und zahlt eine Rente von 67 Prozent aus, sofern Sie vor Ihrem Mann sterben.