Nein. Die Freizügigkeitsstiftungen auch der kleinsten Schweizer Banken in entfernten Kantonen müssen die Regeln einhalten, welche auch für die Grossen gelten. Die Gelder sind also genau gleich geschützt wie bei den Stiftungen einer Grossbank. Zu beachten ist, dass das Angebot regionaler Kleinbanken teilweise auch nur für Leute mit Wohnsitz in der Region gilt. Das ist einer der Gründe, weshalb diese Banken – trotz attraktiver Zinsen – in der Zinstabelle von K-Geld nicht oder nur selten aufgeführt sind.