Nein. Dieses Vorgehen ist sehr unüblich und sieht nach einer Betrugsmasche aus. Schweizer Banken sind zwar verpflichtet, bei kontakt- und nachrichtenlosen Vermögenswerten gewisse Nachforschungen anzustellen und mögliche Erben ausfindig zu machen. Es ist aber höchst verdächtig, dass eine Bank über ein Mobiltelefon den Erst­kontakt aufnimmt und Sie dann nach persönlichen Daten fragt. Eine Bank würde Sie zuerst schriftlich über die Abklärungen informieren. 

Möglicherweise ging es dem Anrufer darum, an Informationen für einen späteren Betrug zu ­kommen. Geben Sie übers Telefon weder Kontonummern noch an­dere persönliche Daten bekannt.