Ja. Auf Bitcoins fallen die ganz normalen Erbschaftssteuern Ihres Wohnorts an. Die Bewertung erfolgt auf den Todestag. Sie sollten auf jeden Fall sicherstellen, dass Ihre Erben Zugriff auf den Schlüssel ­Ihres Kontos («Wallet») haben. Geht er verloren, ist auch Ihr Bitcoin-Guthaben weg. Bei diesem Schlüssel handelt es sich um einen vielstelligen Code, ähnlich einem Passwort. Wer den Schlüssel besitzt, hat freien Zugriff auf das «Wallet» und damit auf Ihre Bitcoins. Entsprechend gross ist die Missbrauchsgefahr. Sie sollten den Code darum auch nicht in Ihr Testament schreiben. Am besten verwahren Sie ihn ausgedruckt oder auf einem USB-Stick in einem Bankschliessfach auf. Oder Sie teilen den Code in gleich grosse Stücke auf und geben jedem Erben ein Stück davon. So haben die Erben nur gemeinsam Zugriff auf Ihr Bitcoin-Konto.

Buchtipp: Erben und Vererben

Der «Saldo»-Ratgeber Erben und Vererbenerklärt, was ein Pflichtteil und ein Erbvorbezug ist und worauf man bei einem Testament achten muss.