Nein. Die 60 000 Franken – respektive den abzugsfähigen Teil – können Sie dieses Jahr als Gebäudeunterhalt abziehen. Das Fördergeld hingegen müssen Sie im Jahr, in dem Sie die Subvention erhalten, als Einkommen versteuern. In der Steuererklärung deklarieren Sie dies unter «Weitere Einnahmen» oder «Übrige Einkünfte».