Nein. Immobilien sind immer am Standort zu versteuern. Sie müssen den Ver­mögenswert der Wohnung sowie die Miet­erträge also in Italien versteuern. Allerdings sind Sie verpflichtet, in ­Ihrer Schweizer Steuererklärung die Wohnung unter Vermögen und die Miet­einnahmen unter Einkünften aufzulisten. Die Schweiz zieht diese Werte zur Bestimmung des Steuersatzes heran. Das heisst, dass Sie Ihr Einkommen und Ihre Ver­mögenswerte in der Schweiz zu einem höheren Satz versteuern müssen.