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saldo 7/2000
12.04.2000
Wer in der Probezeit ohne Grund fristlos entlassen wird, kann den Lohn für eine Arbeitswoche und eine Entschädigung einfordern.
Nach langer Arbeitslosigkeit fand Eva Matter eine Stelle als Trainerin in einem Fitnessklub. Der Lohn war mager. Doch die Aussicht, mit aufgestellten jungen Menschen trainieren zu können, liess sie darüber hinwegsehen.
Schon vor Arbeitsbeginn knöpfte die Chefin der neuen Mitarbeiterin 1250 Franken für ein Jahresabo und 120 Franken f...
Wer in der Probezeit ohne Grund fristlos entlassen wird, kann den Lohn für eine Arbeitswoche und eine Entschädigung einfordern.
Nach langer Arbeitslosigkeit fand Eva Matter eine Stelle als Trainerin in einem Fitnessklub. Der Lohn war mager. Doch die Aussicht, mit aufgestellten jungen Menschen trainieren zu können, liess sie darüber hinwegsehen.
Schon vor Arbeitsbeginn knöpfte die Chefin der neuen Mitarbeiterin 1250 Franken für ein Jahresabo und 120 Franken für einen Trainings-Body ab. Um den Job nicht zu gefährden, akzeptierte Eva Matter auch dies.
Es kam noch dicker: Nach dem ersten Arbeitstag verlangte die Chefin, die Trainerin müsse Boden und Garderobe sauber machen. Da war das Mass voll: Eva Matter stellte klar, sie sei nicht als Putzfrau beschäftigt worden. Zudem habe sie bis anhin nur Spesen gehabt.
Daraufhin entliess die Inhaberin Eva Matter fristlos. Diese wandte sich an saldo: "Ich glaubte, meinen Traumjob gefunden zu haben - was bleibt davon noch übrig?"
Die Kündigung ist nicht rückgängig zu machen. Wegen der ungerechtfertigten fristlosen Entlassung kann Eva Matter aber den Lohn für eine Woche fordern, denn die gesetzliche Kündigungsfrist in der Probezeit beträgt sieben Tage. Ausserdem können zu Unrecht fristlos Entlassene laut Gesetz vom Arbeitgeber eine Entschädigung von maximal sechs Monatslöhnen verlangen. Bei kurzen Arbeitsverhältnissen sprechen die Gerichte in der Regel nicht mehr als ein, zwei Monatslöhne zu.
Eva Matter hat zwar ihre Arbeitsstelle verloren. Unglücklich braucht sie deswegen aber nicht zu sein, denn ein Traumjob wäre daraus wohl nie geworden.
Hans Ruedi Schmid