Wer in der Probezeit ohne Grund fristlos entlassen wird, kann den Lohn für eine Arbeitswoche und eine Entschädigung einfordern.



Nach langer Arbeitslosigkeit fand Eva Matter eine Stelle als Trainerin in einem Fitnessklub. Der Lohn war mager. Doch die Aussicht, mit aufgestellten jungen Menschen trainieren zu können, liess sie darüber hinwegsehen.



Schon vor Arbeitsbeginn knöpfte die Chefin der neuen Mitarbeiterin 1250 Franken für ein Jahresabo und 120 Franken f...