Ja. Auch wenn es die Versicherungsgesellschaften teilweise anders sehen: Das Ereignis, das den Schadenanspruch begründet, entsteht beim Auszug aus einer Mietwohnung. Da Sie im Zeitpunkt des Auszugs versichert waren, muss Ihre aktuelle Privathaftpflicht­ver­sicherung für den ganzen Schaden aufkommen. Um solche Situa­tionen zu verhindern, kann es sich lohnen, bei einem Wechsel der Ver­sicherung bereits bestehende grössere Schäden der bisherigen Gesellschaft zu melden. Allenfalls erhalten Sie dann eine pauschale Entschädigung.

Buchtipp

Der «Saldo»-Ratgeber «Das Mietrecht im Überblick» hilft Ihnen, damit Sie mit Ihrem Vermieter auf Augenhöhe verhandeln können. Er enthält zudem viele praktische Musterbriefe. Bestellen Sie das Buch (4. Auflage, 135 Seiten, Fr. 27.–) auf www.ktipp.ch.