Nein. Überbrückungsleistungen sichern die Existenz von Personen, die kurz vor dem Erreichen des Rentenalters arbeitslos wurden. Das trifft auf Sie zwar zu, aber Sie überschreiten als Ehepaar die massgebliche Vermögensschwelle von 100'000 Franken. 3a-Gelder werden mitberechnet, auch die Rückkaufswerte von 3a-Lebens­versicherungen.