Ja, wenn Sie nach Erreichen des AHV-Alters wieder arbeiten, müssen Sie weiterhin AHV-­Bei-träge zahlen. Das gilt auch dann, wenn Sie bereits eine AHV-­Rente beziehen. Diese Einzahlungen erhöhen Ihre Rente nicht mehr. Allerdings gibt es einen Freibetrag von 1400 Franken für jeden vollen oder angebrochenen Kalendermonat. Auf das ganze Jahr hochgerechnet, beträgt der Frei­betrag 16 800 Franken. Das bedeutet: Nur auf dem Lohn­anteil, der den Freibetrag übersteigt, müssen Sie AHV-Be­i­träge zahlen. Die Beiträge an die Arbeitslosenversicherung fallen ab 65 Jahren ganz weg.