Nein. Die stillschweigende Erneuerung ist bei Versicherungsverträgen zwar üblich, sofern keine der beiden Parteien unter Berücksichtigung der geltenden Frist rechtzeitig kündigt. Der Vertrag verlängert sich aber nur jeweils um ein Jahr. Das geschieht unabhängig davon, wie lange der ursprünglich abgeschlossene Vertrag dauerte.