Nein, Sie dürfen Ihr 3a-Geld nicht für Hausrenovationen beziehen, wenn Sie nicht im Grundbuch als Miteigentümer der Liegenschaft eingetragen sind. Den vorzeitigen Bezug von 3a-Geldern im Rahmen der Wohneigentumsförderung dürfen nur selbstbewohnende Eigentümer vornehmen.