Nein. Es ist nicht möglich, in der Steuererklärung einen Betrag vom Einkommen abzuziehen, der grösser ist als das Einkommen. Hinzu kommt: Erwerbstätige ohne Pensionskasse dürfen maximal 20 Prozent des Erwerbseinkommens in die Säule 3a einzahlen. Das wären im Fall Ihrer Frau also rund 400 Franken.