Inhalt
Nein. Der Vorbezug von Geld aus der beruflichen Vorsorge ist nur möglich, wenn sichergestellt ist, dass es tatsächlich für selbstgenutztes Wohneigentum eingesetzt wird. Reservationsverträge sind jedoch unverbindlich, sofern sie nicht notariell beurkundet werden. Der Gang zum Notar ist bei solchen Verträgen aber nicht üblich.
Die beiden Teilzahlungen hingegen lassen sich aus Pensionskassengeldern finanzieren, sofern Sie bei de...
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden