Nein. Der Vorbezug von Geld aus der beruflichen Vorsorge ist nur möglich, wenn sichergestellt ist, dass es tatsächlich für selbstgenutztes Wohneigentum eingesetzt wird. Reservationsverträge sind jedoch unverbindlich, sofern sie nicht nota­riell beurkundet werden. Der Gang zum Notar ist bei solchen Verträgen aber nicht üblich. 

Die beiden Teilzahlungen hingegen lassen sich aus Pensionskassengeldern finanzieren, sofern Sie bei der Zahlung den Liegenschafts­vertrag gültig abgeschlossen haben. Sobald der Kaufvertrag unterzeichnet, notariell beglaubigt und der Grundbucheintrag erfolgt ist, können Sie sich von Ihrer Kasse einen Vorbezug auszahlen lassen.