Ja, aber es ist nicht so einfach. Erste Anlaufstelle ist Ihre Raif­feisenbank. Erklären Sie der Bank den Sachverhalt und stellen Sie ein Rückforderungsbegehren. Ihre Bank muss dann bei der Emp­fängerbank eine Nachfrage starten. Sie wird den Empfänger des Geldes darüber informieren, dass ihm versehentlich Geld überwiesen wurde. Und sie wird ihn auffordern, das Geld zurückzuerstatten. Die Empfängerbank darf Ihnen – wegen des Bankkundengeheimnisses – den Namen des Empfängers nicht mitteilen.

Ihre Raiffeisenbank wird die Abklärungen nicht gratis vor­nehmen. Erkundigen Sie sich zuerst bei der Bank, was Ihnen voraussichtlich belastet wird. Dann sollten Sie abwägen, ob sich der ­Aufwand lohnt. 

Erhalten Sie das Geld auf ­diesem Weg nicht, müssten Sie den Betrag per Gericht zurückverlangen.