Ja, im Kanton Bern entspricht im Falle einer Schenkung der Erwerbspreis dem amtlichen Wert zum Zeitpunkt der Schenkung. In Ihrem Fall wird der Grundstück­gewinn wie folgt berechnet: Vom Verkaufspreis können Sie den Steuer­wert von 2009 und die seither getätigten wertvermehrenden Investitionen abziehen. Auf diesen Grundstückgewinn erhalten Sie pro volles Jahr Besitzdauer, die fünf ­Jahre übersteigt, eine Reduktion von 2 Prozent. Wenn Ihnen die Liegenschaft elf Jahre lang gehört hat, bekommen Sie die Reduktion für sechs Jahre gewährt. Das wären demnach 12 Prozent Rabatt.