Ja. Ihre Frau sollte das Gespräch mit ihren beiden Arbeitgebern suchen und mit ihnen aushandeln, dass sie sich bei einer der beiden Pensionskassen anmelden kann. Erhält Ihre Ehefrau von beiden Arbeitgebern eine abschlägige Antwort, hat sie die Möglichkeit, sich der Stiftung Auffangeinrichtung BVG anzuschliessen.