Nein. Nichterwerbstätige sind verpflichtet, AHV-Beiträge zu bezahlen, und zwar bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters. Auch bei einer frühzeitigen Pensionierung oder einem Vorbezug der AHV-Rente bleibt die Beitragspflicht bestehen. Wenn Sie nicht zahlen, werden Sie zuerst Mahnungen erhalten und müssen dann mit einer Betreibung rechnen.

Sie haben zwei Möglichkeiten: Sie können AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige zahlen. Als Grundlage für deren Höhe dient Ihr Vermögen sowie Ihr 20-faches jährliches Renteneinkommen. Oder Sie nehmen einen Job mit einem kleinen Pensum an. Die AHV-Beiträge aus dieser Erwerbstätigkeit müssen mindestens die Hälfte der Beiträge ausmachen, die Sie als Nichterwerbstätiger zu entrichten hätten.