Ja, Sie können die entsprechenden Sätze durchstreichen, wenn Sie nicht damit einverstanden sind, dass Ihre Bank Beträge einheimst, die laut Gesetz Ihnen zustehen. Die Bank wird dann prüfen, ob sie die Streichung akzeptiert. 

In der EU sind solche Retrozessionen verboten – in der Schweiz hingegen nach wie vor erlaubt. Das Gesetz räumt den Bankkunden immerhin neu das Recht ein, im Nachhinein eine Abrechnung der effektiv an die Bank geflossenen Beträge zu verlangen.