Ja. Wer begünstigt werden soll, können Sie Ihrer Vorsorgestiftung jederzeit mitteilen. Dabei gilt es, die gesetzlich vorgeschriebene Reihenfolge einzuhalten. Da Sie weder einen Ehegatten noch Nachkommen haben, können Sie Ihre Geschwister oder Ihre Mutter begünstigen. Auch eine Kombination ist möglich.