Nein. Eine Kapitalauszahlung der IV-Rente ist nicht mehr möglich, weil Sie die IV-Leistungen der Pensions­kasse bereits als Rente beziehen. Je nach Pensionskasse und deren Reglement wäre eine Auszahlung der IV-Leistung als Kapital zu Beginn möglich gewesen – also vor dem erstmaligen Ausrichten der IV-Leistung als Rente. Man muss sich bei der Pensionskasse jeweils zu Beginn des Leistungsbezugs entscheiden, ob man eine Rente oder das Kapital will.