Ja. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) ist von Gesetzes wegen dazu verpflichtet, auf Wunsch von Kunden die vom Versicherer angewandten Überschüsse sowie Rückkaufswerte gratis auf ihre Richtigkeit hin zu prüfen. Voraussetzung dafür ist, dass man vorher ein solches Begehren bereits an die Versicherung gestellt hat.

Dabei ist zu beachten: Die Finanzmarktaufsicht prüft nicht, ob die Höhe der Überschüsse und die Kosten angemessen sind. Untersucht wird lediglich, ob die Überschüsse den Beschlüssen der Versicherung entsprechen.