Ja, bei einer Teilzeitanstellung und einer Selbständigkeit können Sie zwei Mal 3a-Einzahlungen vornehmen und in der Steuererklärung abziehen. Einerseits maximal 6883 Franken als Angestellter und zusätzlich 20 Prozent Ihres Erwerbseinkommens aus der Selbständigkeit. Beachten Sie, dass der Maximal­betrag von 34416 Franken nicht überschritten werden darf. Grundsätzlich können Sie das 3a-Geld aus der Selbständigkeit auf das gleiche Konto einzahlen wie jenes aus der Teilzeitanstellung. Um Fragen der Bank zu vermeiden oder die Konten später zur Brechung der Progression gestaffelt auflösen zu können, empfiehlt es sich aber, für das Geld aus der Selbständigkeit ein neues Konto zu eröffnen.

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