Ja. Die Besteuerung von schwedischen Renten ist im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Schweden geregelt. Dort heisst es, dass schwedische Ruhe­gehälter in Schweden besteuert werden können. Schweden rechnet dann den Steuerbetrag an, der in der Schweiz auf ­diesem Pensionseinkommen ­fällig gewesen wäre. Trifft das bei ­Ihnen zu, entfällt eine Besteuerung in der Schweiz. Solange ein Steuerjahr noch nicht definitiv veranlagt ist, können Sie Einsprache er­heben. Die Einsprache müssen Sie dem zuständigen kantonalen Steueramt zustellen.