Ja. Die beiden Vorsorgeeinrichtungen berechnen das Einkaufs­potenzial aufgrund der gesetz­lichen und reglementarischen Voraussetzungen – jeweils gestützt auf das für Sie massgebende Einkommen. Sie berücksichtigen allfällige weitere Vorsorgeverhältnisse bei anderen Pensionskassen nicht. Sie können sich also bei beiden Pensionskassen bis zu den jeweiligen vollen reglementarischen Leistungen einkaufen.