Ja. Sie dürfen diese Konten fortführen und weiter in die Säule 3a einzahlen, wenn Sie über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus arbeiten. Das ist maximal fünf Jahre zulässig – also bis Alter 70. Nach Ihrer Pensionierung leisten Sie keine Pensionskassenbeiträge mehr.Deshalb dürfen Sie maximal 20 Prozent Ihres Erwerbseinkommens in die Säule 3a einzahlen.